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1987 bis 1991 Studium in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht; langjährige wissenschaftliche Mitarbeit an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Staff und Prof. Dr. Denninger; Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Schwerpunkt im Wirtschaftsverwaltungsrecht; Tätigkeit in einer großen Wirtschaftskanzlei in Boston. Im November 1995 hat Rechtsanwalt Michael Roth das zweite juristische Staatsexamen abgelegt, danach Einzelanwalt in Frankfurt am Main; Tätigkeits- schwerpunkte in der Kanzlei sind Gewerblicher Rechtschutz, IT-Recht sowie Forderungsmanagement. Interessenschwerpunkt in der Kanzlei ist das Miet- und Verkehrsunfallrecht.
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