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Allgemeines

Aufgaben und Tätigkeiten des Anwalts

Der Anwalt ist unabhängiger Interessenvertreter und Berater seiner Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Jedermann hat das Recht, sich in Angelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden, Schiedsgerichten sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertreten zu lassen.

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Rechtsgebiete

Aufgaben und Tätigkeiten des Anwalts

Der Anwalt ist unabhängiger Interessenvertreter und Berater seiner Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Jedermann hat das Recht, sich in Angelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden, Schiedsgerichten sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertreten zu lassen. Nur dadurch, dass im Zivilprozeß beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertretenen werden, dadurch dass im Verwaltungsprozeß dem Kläger und im Strafprozeß dem Angeklagten ein rechtskundiger Prozeßbevollmächtigter oder Verteidiger gegen den ebenso rechtskundigen Vertreter des öffentlichen Interesses oder Staatsanwalt zur Seite steht, wird die Waffengleichheit der Parteien hergestellt, die Voraussetzung dafür ist, dass alle wesentlichen Tatsachen in den Prozeß eingeführt und alle maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte erörtert werden. Letzteres ist vor allem im Zivilprozeß von großer Bedeutung, da dort der Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz gilt. Dies bedeutet, dass nur die Parteien, nicht aber der Richter den Tatsachenstoff liefern muß. Die goldene Regel „kein Anwalt sollte sich in eigener Sache vertreten“ gilt deshalb auch für jede andere Person. Ist man selbst in einer Sache unmittelbar betroffen, übersieht man leicht Tatsachen und scheinen sie auf den ersten Blick noch so unerheblich zu sein, die jedoch für ein Obsiegen im Prozeß unerläßlich gewesen wären.

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen. Das Risiko unerwünschter gerichtlicher Auseinandersetzungen, die häufig zum Bruch langjähriger Vertrags-, Geschäfts- oder Arbeitsbeziehungen führen, kann durch rechtzeitige Beratung bei der Vertragsgestaltung und Unterstützung bei außergerichtlichen Verhandlungen minimiert werden.

Wie berechnen sich Anwaltsgebühren?

Das Honorar eines Anwalts wird anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nebst Vergütungsverordnung (VV) berechnet. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Strafsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Gebühren. Für außergerichtliche Leistungen bemißt sich das Honorar nach der Bedeutung der Sache, aufgewandter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und nicht zuletzt auch nach der finanziellen Situation des Mandanten. Eine weitere Möglichkeit der Vergütungsbemessung der Anwaltstätigkeit besteht darin, Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Dies ermöglicht dem Anwalt, insbesondere bei außergerichtlichen Beratungstätigkeiten, dem Mandanten die Kosten transparenter zu gestalten und für beide Seiten eine sachgerechte Lösung zu finden. Bei Vergütungsvereinbarungen wird entweder eine Pauschale vereinbart oder es wird nach einem vorher vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

Rechtsschutzversicherung?

Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese unter Umständen – je nach Versicherungsvertrag – die Gebühren der anwaltlichen Beratung und Vertretung in einem gerichtlichen und / oder außergerichtlichen Verfahren. Um die Einstandspflicht der jeweiligen Versicherung überprüfen zu können, ist es von Vorteil, wenn schon zu der ersten Beratung der Versicherungsvertrag und/oder die Versicherungskarte mitgebracht wird. Die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer übernimmt im Regelfall unsere Kanzlei für Sie. Falls ein (gerichtlicher) Streit mit dem Versicherer über dessen Einstandsverpflichtung erforderlich wird, führen wir diesen nötigenfalls für Sie. Die Kosten für ein solches Verfahren übernimmt der Versicherer allerdings nicht, wenn Sie unterliegen.

Gerichtskosten?

Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören auch die Gerichtskosten der Parteien. In welcher Höhe die Gerichtskosten entstehen, richtet sich nach den Gerichtskostengesetz (GKG). In zivilprozessualen Streitigkeiten fallen bei einer streitigen Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich drei Gerichtsgebühren an. Solange der Kläger diese Gebühren nicht entrichtet, wird die Klageschrift nicht zugestellt.

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