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ROTH Rechtsanwälte
Eckenheimer Landstraße 38
60318 Frankfurt a.M.

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Rechtsanwälte

> Michael Roth

> Arne Farwig-Brückmann

> Christian Roth

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Michael Roth

1987 bis 1991 Studium in Frankfurt am Main; langjährige wissenschaftliche Mitarbeit an den Lehrstühlen von Frau Prof. Dr. Ilse Staff und Herrn Prof. Dr. Dr. Erhard Denninger während des Studiums, des Referendariats und als Assessor jur.; Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Schwerpunkt im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Referendariat u.a. in einer renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei in Boston/USA.

Im November 1995 hat Rechtsanwalt Michael Roth das zweite juristische Staatsexamen abgelegt. 1997 gründete er zusammen mit RA Christian Roth und Prof. Dr. Roland Schimmel die Kanzlei Roth Schimmel Roth, seit 2001 firmierend unter Roth Rechtsanwälte.

Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei sind das Arzthaftungsrecht; Forderungsmanagement für human- und zahnärztliche Praxen, mittelständige Unternehmen im Bereich des Dienstleistungssektors und Handwerksunternehmen; das Verkehrsunfallrecht (Personenschäden); Gewerblicher Rechtschutz nebst Schutzrechteanmeldungen; .IT-Recht sowie das Wohnraum- und Gewerberaummietrecht.

Rechtsanwalt Michael Roth ist Mitglied u.a. im Deutschen Anwaltsverein und der Europäischen Anwaltskooperation.

Arne Farwig-Brückmann

Rechtsanwalt Arne Farwig Brueckmann

Abitur im Mai 1989 Max- Beckmann Schule Frankfurt/M.

17 Monate Zivildienst beim Bund Deutscher PfadfinderInnen

Von WS/1990 bis WS/1997 Studium der Rechtswissenschaften im Doppelstudium mit allgemeiner Rhetorik (bis WS/ 2000) in Frankfurt am Main, Tübingen und Berlin.

1. Staatsexamen 14. Januar 1997.

Mai 1997- Juni 1999 Referendariat beim Landgericht Frankfurt/M. und Kammergericht Berlin.

2. Staatsexamen 23. Juli. 1999.

Seit 11. November 1999 zugelassen als Rechtsanwalt und mehrere Jahre gemeinsame Tätigkeit mit Rechtsanwalt & Notar Michael Goeder, Frankfurt/M.

Seit Januar 2007 bei Roth Rechtsanwälte.

Dort insbesondere als Strafverteidiger wie aber auch im allgemeinen Zivilrecht tätig, dort insbesondere im Mietrecht und im Verkehrsrecht.

Mitglied in der Vereinigung hessischer Strafverteidiger e.V.

Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein e.V und im Deutscher AnwaltVerein e.V.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Burg Waldeck (Hunsrück) e.V.

Und im Bund Deutscher PfadfinderInnen e.V.

RA Farwig-Brückmann ist zudem Gründer der Arbeitsgemeinschaft Zwei- und DreiradRecht.

Christian Roth

Rechtsanwalt Christian Roth

1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt Familienrecht; Tätigkeit in der Kanzlei Fritze Weigel Bornemann Arnold & Kelm mit Schwerpunkt im Bankrecht und privaten Baurecht; sodann in der Kanzlei Stamm-Lauer & Kollegen in einem rein familienrechtlichen Dezernat.

Seit 1997 Partner der Sozietät ROTH Rechtsanwälte.

Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei sind das Familien- und Erbrecht (auch Testamentsvollstreckung), Bankrecht und Gesell-schaftsrecht; ein weiterer Interessenschwerpunkt ist das Betreuungsrecht.

Ilja Alexander Jordy

Rechtsanwalt Ilja Jordy

Studium der Rechtswissenschaften mit dem Wahlfach Arbeitsrecht und der Politischen Wissenschaften an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Ablegung des zweites juristischen Staatsexamen im Oktober 2001.

Vor Eintritt in die Kanzlei ROTH Rechtsanwälte in 2004 war Ra Jordy freiberuflich für anwaltliche Kollegen tätig.

Tätigkeitsschwerpunkt ist das individual- und kollektive Arbeitsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht , sowie Verwaltungsrecht, insbesondere Schul- und Hochschulrecht.

Rechtsanwalt Ilja Alexander Jordy ist auch Datenschutzbeauftragter der Kanzlei ROTH Rechtsanwälte.

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